für die Projektförderung
eurer Projekte durch die Stiftung Pfadfinden
Gefördert wird
- Die Stiftung Pfadfinden kann euch unterstützen, wenn ihr etwas Neues, Besonderes, Zukunftsweisendes vorhabt.
- Eure regulären Programme können nicht gefördert werden. Beispiele findet ihr unter stiftung pfadfinden: Projektberichte
- Die Förderung ist nur möglich bei Antragstellung mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn.
- Die Stiftung Pfadfinden fördert anerkannte Aufbaugruppen und Stämme des BdP sowie die Organisationsstrukturen auf Landes und Bundesebene.
- Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt ausschließlich auf offizielle Bankkonten der oben genannten Antragsteller. Eine Auszahlung auf Privatkonten ist nicht möglich.
der Antrag
- Euren Antrag stellt ihr online: Antrag Projektförderung
- Mit dem Absenden des Antrages bestätigt ihr, dass ihr die Förderrichtlinien einhaltet.
- Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, mindestens jedoch vier Wochen vor Beginn des Projektes.
- Der Antrag muss vollständig und sinnhaft ausgefüllt sein
- Die geplanten Einnahmen und Ausgaben dürfen ausschließlich für das beantragte Projekt verwendet werden.
- Mit dem Einreichen eines Antrags bekommt ihr automatisch eine eMail-Bestätigung über den Eingang eures Antrags.
- Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Mittelvergabe. Es können gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt werden.
die Förderung / die Mittelvergabe
- Mit Beginn des Bewilligungsverfahrens wird euch eine Ansprechperson der Stiftung Pfadfinden für alle Fragen in eurem Projekt zur Verfügung stehen.
- Wenn die Stiftung euer Projekt fördert, erhaltet ihr einen Bewilligungsbescheid mit der Höhe der bewilligten Förderung sowie Hinweisen für die weitere Abwicklung
- Bei Projektverschiebung, Problemen oder drohender Einstellung bitten wir um Benachrichtigung um ggf. Hilfestellung leisten zu können.
die Dokumentation
- Das Projekt wird von euch möglichst ausführlich dokumentiert. Die Stiftung benötigt von euch Bilder, Berichte und Materialien, die sie selbst zu Werbezwecken verwenden möchte. Bitte achtet darauf, dass die abgebildeten PfadfinderInnen bzw. deren Eltern der Veröffentlichung zustimmen.
Wenn ihr das Projekt in der Öffentlichkeit oder in Pfadfinderkreisen vorstellt, erwähnt ihr die Förderung durch die Stiftung Pfadfinden in geeigneter Weise und nutzt das Logo der Stiftung. Dazu könnt ihr euch das Piktogramm der Stiftung Pfadfinden sowie das Logo "Auch dieses Projekt wurde gefördert" downloaden.
der Verwendungsnachweis / Projektabschluss
- Rechnet innerhalb von vier Wochen ab!
- Nach Beendigung des Projektes fehlt nur noch euer Verwendungsnachweis. Den Link für das Formular habt ihr mit der Bewilligungsemail erhalten. Für den Verwendungsnachweis braucht ihr:
- Bericht: Zur Auswertung und um Erfahrungen zu sammeln, bitten wir euch um eine Abschlussbeurteilung eurer Aktion.
- Fotos: Ein bis drei Bilder, die die Stiftung zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage und den sozialen Medien nutzen darf.
- Abrechnung: Listet eure Einnahmen und Ausgaben auf. Belege für eure Ausgaben werden nicht gebraucht.
- Wenn alles passt, erhaltet ihr von der Stiftung eine Bewilligung eures Verwendungsnachweises. Die Fördergelder werden innerhalb von drei Wochen auf das von euch angegebene Konto (bitte ein Stammes-, LV- oder BdP-Konto – kein Privatkonto) überwiesen.
Stand: Januar 2024