2025

Gut zu wissen – Spielen ist ein Grundrecht

Wie der BdP-Stamm Shir Khan aus Georgensgmünd in Bayern Vertrautes ganz neu erfuhr

Eigentlich hätte der BdP-Stamm Shir Khan aus Georgensgmünd (Landesverband Bayern) das ganze Programm auch selbst durchführen können: An verschiedenen Mitmachstationen setzen die Kinder ihre Sinne ein, sie können Neues ausprobieren und kreativ eigene Spielideen entwickeln und an Workshops teilnehmen. Das kommt Pfadfinderinnen und Pfadfindern doch sehr bekannt vor. Es stand auch so auf dem Sommerprogramm des Stammes im Jahr 2025, aber diesmal nicht in Eigenregie, sondern als Teilnahme an einer Aktion im „Erfahrungsfeld der Sinne“. Das ist eine Bildungs- und Kultureinrichtung der Stadt Nürnberg. Sich dort anzuschließen, war aber keineswegs eine Idee aus Bequemlichkeit, sondern hatte ein konkretes Anliegen.

Es ging nämlich nicht nur um das Spielen an sich, sondern um das fundamentale Grundrecht aller Kinder auf Spielen, so verankert im Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Das sollen auch Kinder wissen, für die kein Mangel am Spiel besteht wie etwa Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Spiel, Freizeit und kulturelle Teilhabe ist nicht allen Kindern auf der Welt vergönnt. Deshalb kümmerte sich der Aktionstag um die Wünsche der Kinder und fragte nach ihrer Meinung, auch die, die Zugang zum Spielen haben. Was bedeutet spielen ganz individuell, welche Wünsche gibt es nach mehr Spielräumen? Der Aktionstag – und der BdP mittendrin – schaffte Raum für Fantasie, Bewegung und Austausch und zeigte, wie wichtig das Recht auf Spiel für die Entwicklung der Kinder ist.

Die Stiftung Pfadfinden unterstützte das Projekt im Rahmen des Förderbereichs „Ratz Fatz“ mit einem Betrag von 200 Euro.