Hilfe bei Problemen mit dem Stammesheim
Man hört es immer mal wieder: Hier wurde in ein Stammesheim eingebrochen, da gab es einen
Wasserrohrbruch, manchmal wird von einem Brand berichtet. Situationen die schnell eintreten und die Gruppenarbeit lahmlegen können.
Hier will die Stiftung Pfadfinden von nun an Hilfe anbieten: Die „Stammesheim-Nothilfe“ können Stämme in Anspruch nehmen, die ein akutes Problem mit ihrem Heim haben. Wir möchten dafür sorgen, dass die Benutzung eures Heims nach einem solchen Vorfall wieder schnell möglich ist. Mit bis zu 1.000 € können wir pro Fall unterstützen. Wer also gerade ein Problem hat, wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand, Auflagen durch Behörden, sollte die Stiftung anrufen (Tel.: 069-175 362 700). Wir klären dann gemeinsam, ob wir euch helfen können.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Es geht dabei nicht um die Förderung länger geplanter Maßnahmen, um Bauvorhaben, oder energetische Renovierung, sondern rein um Sofortmaßnahmen.
Das Konzept:
Der Nothilfefond der Stiftung ist mit einem Budget von 5.000 € jährlich ausgestattet.
Antragsteller können ausschließlich Stämme des BdP und Haus- und Fördervereine für BdP-Gruppen sein.
Pro Antrag ist eine maximale Förderung von 1.000 € möglich.
Aus dem Nothilfefond können bewilligt werden: Maßnahmen, die bei akuten Problemen mit der baulichen Situation des Pfadfinderheims in Zusammenhang stehen, wie z.B. Auflagen des Brandschutzes, Wasserrohrbruch, Feuer etc., sofern diese Kosten nicht durch Versicherungen oder den Eigentümer abgedeckt werden.
Über die Bewilligung entscheidet der Stiftungsvorstand per Mehrheitsbeschluss.
Es können Materialkosten und Handwerkerkosten in Rechnung gestellt werden. Die Arbeitszeit der Gruppenmitglieder kann nicht abgerechnet werden.
Abwicklung:
Der Stamm/Förderverein nimmt mit der Stiftungsgeschäftsstelle telefonisch Kontakt auf und schildert das Problem. Falls das akute Problem in den Bereich der Förderung fällt, wird der Gruppe ein Antragsformular via Email zugesendet. Die Gruppe stellt einen Antrag und dokumentiert das Problem mit ein paar Bildern. Der Stiftungsvorstand entscheidet kurzfristig per Abstimmung via Email.
Das Geld wird nach eingereichter Abrechnung ausbezahlt.