Vererben

Seit Gründung der Weltpfadfinderbewegung 1907 sind Millionen Mädchen und Jungen in nahezu allen Ländern der Erde von diesem hohen Ideal geprägt worden. Viele ältere und ehemalige Pfadfinderinnen und Pfadfinder engagieren sich finanziell und ideell in der Stiftung Pfadfinden, um die Zukunft der Pfadfinderarbeit nachhaltig zu sichern. Aus dem Ertrag der Zustiftungen und Vermächtnisse unterstützt die Stiftung Pfadfinden Projekte des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), seiner Landesverbände und Stämme.

Spuren hinterlassen

Über den eigenen Tod spricht niemand gern, und doch machen sich viele Menschen darüber Gedanken. Viele Pfadfinderinnen und Pfadfinder stellen sich Fragen über den eigenen Tod hinaus:

  • Was bleibt von dem, was mir im Leben wichtig war?
  • Kann ich Kindern und Jugendlichen etwas von dem schenken, was ich als junger Mensch genossen habe?
  • Kann ich dazu beitragen, Jugendlichen eine erstrebenswerte Zukunft zu geben?

Und:

  • Wird sich jemand an mich erinnern?
  • Können meine Wertvorstellungen weiter getragen werden?

Ein Vermächtnis an die Stiftung Pfadfinden kann die Antwort sein! Es ist dein ganz persönlicher Beitrag für die Zukunft der Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Deine Erinnerung für nachfolgende Generationen ist ein Vermächtnis an die Stiftung Pfadfinden.

Die Stiftung Pfadfinden wird die Erinnerung an ihre Stifterinnen und Stifter stets in besonderer Weise wach halten.

Zukunft geben

Deine besondere Spur für die Pfadfinderarbeit hinterlässt Du mit einem Vermächtnis oder einer letztwilligen Verfügung über dein Lebensende hinaus. Dies kann sein:

  • Ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung Pfadfinden (ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand, z. B. ein Grundstück).
  • Die Einsetzung der Stiftung Pfadfinden als Allein- oder Miterbin.
  • Spenden zu Gunsten der Stiftung Pfadfinden anstelle von „Kränzen und Blumen“ bei Beisetzungen.

Egal welche Form der Zuwendung du wählst, Geld oder auch Sachwerte kommen ausschließlich Projekten der im BdP zusammengeschlossenen Gruppen zugute. Nach Möglichkeit berücksichtigt die Stiftung Pfadfinden bei der Projektförderung auch spezielle Wünsche des Vermächtnisgebers.

Zuwendungen an die Stiftung Pfadfinden sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Kontakt

Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten rund um ein Vermächtnis erhältst Du in unserer Broschüre „Spuren hinterlassen“, die Du über unsere Geschäftsstelle beziehen kannst.

In der Stiftung Pfadfinden stehen wir allen, die die Stiftung "bedenken" wollen, beratend, diskret und unkompliziert zur Verfügung. Unsere Vorsitzende Karin Dittrich Brauner und unsere Kuratorin Charlotte Mania freuen sich über Anfragen jeder Art.

Hier könnt Ihr unseren Flyer mit allen Informationen herunterladen: