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Rückenwind - Einzelförderung von Fahrt und Lager

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder nachgefragt und jetzt ist es so weit: Wir fördern Pfadfinderinnen und Pfadfinder, die einen Fahrten- und Lagerbeitrag nicht aufbringen können. Rückenwind startet testweise 2021. Es geht dabei um Stammesaktivitäten. Die Teilnahme an Ausbildungskursen, Bundeslager oder Jamboree wird mit anderen Programmen unterstützt.

Die Antragstellung erfolgt durch die Stammesführung. Sie hat den Einblick, für wen eine Unterstützung nötig ist und bietet sie den Teilnehmenden bzw. deren Eltern an. 

Checkliste für die Beantragung:

  • Bezuschusst werden Stammesfahrten, Großfahrten und Lager, bei denen der normale Teilnehmerbeitrag mindestens 50 € pro Teilnehmer*in beträgt.
  • Es können maximal 10 % der Teilnehmenden pro Fahrt/Lager gefördert werden.
  • Pro Teilnehmenden fördert die Stiftung maximal 25 % des normalen Teilnehmerbeitrags.
  • Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Fahrt/dem Lager gestellt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung, d.h. der Stamm muss gegebenenfalls das Geld vorstrecken.
  • Wir vertrauen der Stammesführung, dass sie die Förderung nur für Personen beantragt, die dies auch nötig haben. 
  • Rückenwind ist eine individuelle Förderung, d.h. der Teilnehmende zahlt einen geringeren Beitrag. Es ist nicht erlaubt den Förderbetrag auf alle umzulegen.

Wenn ihr alle Punkte der Checkliste mit „Ja“ beantworten könnt, dann füllt einfach das Online Formular aus. https://stiftungpfadfinden.de/projekte/antrag-rueckenwind/

Auch wenn einzelne Teilnehmende gefördert werden, kann der Stamm trotzdem einen Förderantrag für die gesamte Veranstaltung stellen.

Die Stiftung entscheidet über die Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Falls ihr nicht alle Kriterien erfüllen könnt, nehmt Kontakt mit uns auf, damit wir eine Lösung finden. Falls es Rückfragen gibt, einfach eine Email an Rueckenwind(at)stiftungpfadfinden.de