Seit Gründung der Weltpfadfinderbewegung 1907 sind Millionen Mädchen und Jungen in nahezu allen Ländern der Erde von diesem hohen Ideal geprägt worden. Viele ältere und ehemalige Pfadfinderinnen und Pfadfinder engagieren sich finanziell und ideell in der Stiftung Pfadfinden, um die Zukunft der Pfadfinderarbeit nachhaltig zu sichern. Aus dem Ertrag der Zustiftungen und Vermächtnisse unterstützt die Stiftung Pfadfinden Projekte des Bundes der Pfadfinder*innen (BdP), seiner Landesverbände und Stämme.
Spuren hinterlassen
Über den eigenen Tod spricht niemand gern, und doch machen sich viele Menschen darüber Gedanken. Viele Pfadfinderinnen und Pfadfinder stellen sich Fragen über den eigenen Tod hinaus:
- Was bleibt von dem, was mir im Leben wichtig war?
- Kann ich Kindern und Jugendlichen etwas von dem schenken, was ich als junger Mensch genossen habe?
- Wie können meine Werte und Überzeugungen weiterleben?
Eine mögliche Antwort darauf kann die Berücksichtigung der Stiftung Pfadfinden in einer Verfügung von Todes wegen sein. Damit leistest du einen persönlichen Beitrag zur Zukunft der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – und hinterlässt Spuren, die über Generationen hinweg wirken können.
Zukunft geben
Deine besondere Spur für die Pfadfinderarbeit hinterlässt du mit einem Vermächtnis oder einer letztwilligen Verfügung über dein Lebensende hinaus. Dies kann sein:
- Ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung Pfadfinden (ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand, z.B. ein Grundstück).
- Die Einsetzung der Stiftung Pfadfinden als Allein- oder Miterbin.
- Spenden zu Gunsten der Stiftung Pfadfinden anstelle von „Kränzen und Blumen“ bei Beisetzungen.
Egal welche Form der Zuwendung du wählst, Geld oder auch Sachwerte kommen ausschließlich Projekten des BdP, seiner Landesverbände und Stämme zugute.
Gut zu wissen:
Die Stiftung Pfadfinden ist als gemeinnützig anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Deine Zuwendung kommt in vollem Umfang den Pfadfinderinnen und Pfadfindern zugute – ohne Abzüge.
Würdigung
Die Stiftung Pfadfinden ehrt ihre verstorbenen Stifterinnen und Stifter – unabhängig davon, ob sie die Stiftung im Testament berücksichtigt haben. Wenn dies gewünscht ist, gibt es verschiedene Formen der Erinnerung und Würdigung:
- Wir informieren im Stiftungsbrief und auf unserer Homepage über den Tod des Stifters oder der Stifterin.
- Wir nehmen an der Beisetzung und/oder Trauerfeier teil und können mit einer Trauerrede oder einem Liedbeitrag zur Zeremonie beitragen.
- Auf Wunsch verfassen wir einen Nachruf, der auf unserer Homepage veröffentlicht wird.
Um sicherzustellen, dass wir die richtigen und ausreichenden Informationen haben, bitten wir um die Beantwortung einiger Fragen. Dafür haben wir eine Unterlage (Persönliche Informationen zum Nachlass) vorbereitet, mit der du uns über deine Wünsche informieren kannst. Gerne kannst du auch einen Lebenslauf bei uns hinterlegen, den wir im Todesfall berücksichtigen können. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
Kontakt
Für dieses persönliche und sensible Thema stehen dir zwei erfahrene Ansprechpartnerinnen der Stiftung zur Seite:

Karin Dittrich-Brauner, Ehrenvorsitzende der Stiftung
Tel: 0175 1664036
eMail: Mail an Karin
Jacqueline Weil (Jacky), Vorstandsvorsitzende
Tel: 0160 90984129
eMail: Mail an Jacky
Melde dich gerne telefonisch oder per E-Mail – wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch in einem geschützten Rahmen.
Darüber hinaus gibt es im Kreis unserer Stifterinnen und Stifter engagierte Expertinnen und Experten mit Erfahrung in den Bereichen Trauer, Tod und Nachlass. Wir vermitteln auf Wunsch gerne den passenden Kontakt.
Hier könnt ihr weitere Informationen herunterladen:
